Amazon FBA und PPWR: Das sichere, schnelle und effiziente Verpacken der Ware gehört zu den wichtigsten Disziplinen für alle Amazon-Seller. Bei FBA übernimmt dies Amazon: So weit, so gut! Doch vor Kurzem geisterten das Thema PPWR und europäische Verpackungsverordnung durch alle Medien.
Was es für dich als Amazon-Seller bedeutet und warum Amazon FBA bezüglich PPWR eine Sonderrolle einnimmt, erfährst du in diesem Artikel.
Wir beantworten diese Frage in diesem Artikel amazon-spezifisch, mit konkreten Zahlen, einer Übersicht nach EU-Zielmarkt und einer klaren Trennung zwischen dem, was sich wirklich geändert hat, und dem, was bei dir als Händler unverändert bleibt.
Amazon und PPWR: Was jetzt anders ist
Bis zum 11. August 2026 galt für dich als FBA-Händler eine Regelung, die viele bei überrascht hat: Obwohl Amazon deinen Versandkarton auswählt, befüllt und versendet, warst rechtlich du als Verkäufer der Hersteller dieser Verpackung. Als Hersteller musstest du sie bei einem dualen System lizenzieren, unabhängig davon, dass du auf die konkrete Kartongröße oder das Material keinen Einfluss hattest. Diese Konstruktion hat über Jahre für Verwirrung gesorgt, weil sie der Alltagslogik widerspricht: Wer die Verpackung faktisch verwendet, sollte doch auch dafür geradestehen, oder?
Genau das ist seit Kurzem anders:
Mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), die am 12. August 2026 in ihren zentralen Teilen wirksam geworden ist, hat sich das für einen bestimmten Verpackungstyp geändert. Für dich heißt das konkret: Die Lizenzierung kann für dich entfallen.
Sobald deine Bestellmenge mindestens vier- oder fünfstellig pro Monat ist, sprechen wir hier nicht über eine Randnotiz, sondern über einen signifikanten Kostenblock. „Okay, aber was ändert sich jetzt genau und was spare ich dadurch ein?“ Dazu gleich mehr.

Die Rechtslage in einem Satz: Wer ist Hersteller der Versandverpackung?
Bis zum 11. August 2026 galt der FBA-Händler als Hersteller des Versandkartons und musste ihn beim dualen System lizenzieren. Seit dem 12. August 2026 übernimmt Amazon diese Rolle für FBA-Versandkartons, die das Amazon-Branding tragen. Für die Verkaufsverpackung und die Umverpackung deines Produkts bist du weiterhin selbst zuständig, unverändert und unabhängig davon, ob du per FBA oder FBM verkaufst.
PPWR und VerpackG: zwei Regelwerke, die man nicht verwechseln sollte
Sticht das EU-Recht jetzt das nationale Recht? Oder welche Verordnung gilt genau wann? Das könnte für viele aktuell verwirrend sein.
In vielen allgemeinen PPWR-Erklärungen kommt dieser Punkt unserer Meinung nach zu kurz: Die PPWR ist eine EU-Verordnung und gilt damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass jedes Land sie erst in nationales Recht übersetzen muss. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bleibt daneben bestehen, wird aber in den Bereichen, die die PPWR abschließend regelt, von ihr überlagert.
Für dich als Seller heißt das praktisch: Deine bisherige Systembeteiligung nach VerpackG läuft weiter, aber die Zuordnung, wer für welchen Verpackungstyp als Hersteller gilt, richtet sich für den FBA-Versandkarton jetzt nach der neuen Logik der PPWR.
Die PPWR ist keine Haftungsregel
Wichtig dabei ist eine Unterscheidung, die wir in der Praxis auch bei erfahrenen Sellern immer wieder erklären müssen: Es gibt schon seit 2019 eine sogenannte Fulfillment-Regelung im deutschen VerpackG, nach der ein Fulfillment-Dienstleister unter bestimmten Voraussetzungen selbst zum Hersteller werden kann, wenn der eigentliche Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommt. Das ist etwas anderes als die hier beschriebene Änderung. Die neue Zuordnung durch die PPWR ist keine Haftungsregel für den Fall von Pflichtverstößen, sondern eine direkte Neuzuordnung der Herstellerrolle für den gebrandeten FBA-Versandkarton, unabhängig davon, ob du deine sonstigen Pflichten ordnungsgemäß erfüllst.
Gilt das für alle Amazon-Seller, oder nur für FBA?
Die PPWR selbst betrifft grundsätzlich jedes Unternehmen, das Verpackungen in der EU in Verkehr bringt. Das gilt für dich unabhängig davon, ob du über FBA, FBM, einen eigenen Onlineshop oder stationär verkaufst. Deine Pflicht zur Registrierung von Verkaufsverpackung und Umverpackung besteht in jedem dieser Fälle weiter und wird durch die PPWR nicht aufgehoben.
Die konkrete Änderung, um die es in diesem Artikel geht, also die Übernahme der Herstellerverantwortung für den Versandkarton durch Amazon, betrifft dagegen ausschließlich FBA. Der Grund liegt im Wortlaut der Verordnung: Entscheidend ist, wessen Name oder Marke auf der Verpackung erscheint. Nur bei FBA verpackt Amazon deine Ware in einem eigenen, mit seinem Namen versehenen Karton. Verkaufst du per FBM über dein eigenes Fulfillment, etwa im Rahmen von Prime durch Verkäufer, wählst du die Versandverpackung selbst und bleibst vollständig verantwortlich, auch nach dem Stichtag.
Übersicht: Wer haftet wofür, vor und nach dem Stichtag
| Verpackungsart | Bis 11.08.2026 | Seit 12.08.2026 |
|---|---|---|
| Verkaufsverpackung (Produktverpackung) | Händler ist Hersteller | Händler bleibt Hersteller |
| Umverpackung | Händler ist Hersteller | Händler bleibt Hersteller |
| FBA-Versandkarton mit Amazon-Branding | Händler ist Hersteller | Amazon übernimmt die EPR-Pflichten |
| Versandverpackung bei FBM / Eigenversand | Händler ist Hersteller | Händler bleibt Hersteller |
| Versandkarton ohne erkennbares Branding | Händler ist Hersteller | Noch nicht abschließend geklärt (siehe unten) |
Bei FBM ändert sich nichts, weil du hier selbst über die Versandverpackung entscheidest. Die Entlastung betrifft ausschließlich den Fall, in dem Amazon den physischen Versand übernimmt und dabei einen eigenen, gebrandeten Karton verwendet.
Was das konkret für deine Kosten bedeutet: eine Beispielrechnung
Nehmen wir einen Seller mit 24.000 FBA-Bestellungen pro Jahr in Deutschland, bei denen jeweils ein Amazon-Versandkarton verwendet wird. Die Lizenzierungskosten für Versandverpackung beim dualen System liegen, abhängig von Material und Gewichtsklasse, häufig im Bereich von 0,02 bis 0,05 € pro Karton. Bei 24.000 Kartons und einem mittleren Wert von 0,035 € ergibt das rund 840 € pro Jahr, die bisher allein für die Lizenzierung der Versandverpackung angefallen sind.

Diese Position entfällt für dich, sobald Amazon die EPR-Pflicht für den entsprechenden Kartontyp vollständig übernommen hat. Bei einem größeren Seller mit mehreren hunderttausend Bestellungen im Jahr wächst dieser Betrag entsprechend. Wichtig für die Einordnung: Das ist keine Summe, die deine Marge grundlegend verändert, und wenn du solche Stückkosten ohnehin sauber in deine Preisgestaltung einrechnest, verschiebt sich an deiner Kalkulation wenig. Es ist aber ein Kostenblock, den du bisher an ein duales System gezahlt hast, ohne selbst Einfluss auf Material oder Größe des Kartons zu haben. Genau deshalb lohnt sich der Blick in deinen bestehenden Vertrag, den wir im nächsten Abschnitt konkret ansprechen.
Was diese Rechnung nicht abdeckt: Verkaufsverpackung und Umverpackung bleiben vollständig in deiner Zuständigkeit und in deiner Kostenstruktur. Wenn dein Produkt zusätzlich zum Amazon-Versandkarton in einer eigenen Produktverpackung steckt, etwa einer bedruckten Faltschachtel, ändert sich an deren Lizenzierungspflicht nichts.
Der Vertragscheck, den fast niemand macht
Die meisten FBA-Seller haben ihre Systembeteiligung beim dualen System vor Jahren pauschal für „Verpackung“ abgeschlossen, ohne im Detail zwischen Verkaufsverpackung, Umverpackung und Versandverpackung zu unterscheiden. Genau das wird jetzt relevant. Prüfe deinen aktuellen Lizenzierungsvertrag darauf, ob und wie er den FBA-Versandkarton bisher gesondert ausweist.
War der Versandkarton bisher als eigene Position mit eigenem Gewichtsanteil in deiner Meldung enthalten, solltest du diesen Anteil für Zeiträume ab dem 12. August 2026 aus deiner Meldemenge herausrechnen, um nicht doppelt zu zahlen, einmal an dein duales System und einmal indirekt über Amazon. War der Versandkarton dagegen nie separat ausgewiesen, sondern pauschal mit der Verkaufsverpackung vermischt, lohnt sich vor der nächsten Meldung ein Gespräch mit deinem Anbieter, um die Positionen für die Zukunft sauber zu trennen. Ein duales System kann diese Trennung in der Regel im laufenden Vertrag anpassen, du musst dafür nicht kündigen und neu abschließen.
Länderspezifische Checkliste: Was für deine Verkaufsverpackung weiterhin gilt
Deine Registrierungspflicht für Verkaufsverpackung und Umverpackung bleibt von der PPWR unberührt und gilt weiterhin pro EU-Zielmarkt einzeln. Diese Punkte solltest du je Land im Blick behalten, unabhängig vom hier beschriebenen FBA-Sonderfall:
- Deutschland: Registrierung im Verpackungsregister LUCID über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sowie Systembeteiligung bei einem dualen System für Verkaufsverpackung und Umverpackung. Die Erstregistrierung muss vor dem Inverkehrbringen erfolgen und bleibt Pflicht.
- Frankreich: Registrierung bei einem zugelassenen Öko-Organismus für Verpackungen (Eco-organisme REP emballages), etwa Citeo. Meldefristen und Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich von den deutschen Regelungen, prüfe sie direkt beim Anbieter.
- Italien: In der Regel ist eine Registrierung beziehungsweise Beitragspflicht über das nationale Konsortiumssystem CONAI relevant. Beitragssätze und Meldewege solltest du direkt beim Anbieter oder mit lokaler steuerlicher Beratung klären.
- Spanien, Polen, weitere EU-Länder: Prüfe für jeden Zielmarkt gesondert, ob eine nationale EPR-Registrierung erforderlich ist. Fristen, Meldeintervalle und Materialkategorien unterscheiden sich teils erheblich zwischen den Mitgliedstaaten, und die PPWR harmonisiert diese operativen Details bislang nicht vollständig.
- Pan-EU und EFN: Verkaufst du über Amazons paneuropäisches Versandnetzwerk oder das European Fulfillment Network, lagert deine Ware in mehreren Ländern gleichzeitig, und dein Versandkarton kann je nach Lagerstandort variieren. Prüfe deshalb für jedes Lagerland, in dem Amazon deine Ware versendet, gesondert, ob und wie die Übernahme der Versandverpackungspflicht durch Amazon dort bereits operativ umgesetzt ist. Eine einheitliche Regelung für alle EU-Staaten zum gleichen Zeitpunkt ist nicht garantiert.
Was zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist
Wie bei so vielen neuen EU-Verordnungen, zuletzt etwa bei den GPSR-Kennzeichnungspflichten, ist auch bei der PPWR (noch) nicht alles endgültig klar und geregelt. Amazon hat zwar die Übernahme der EPR-Pflichten für FBA-Versandverpackungen angekündigt und umgesetzt, doch einzelne operative Details für bestimmte Marktplätze, Kategorien und neutrale Verpackungen ohne eindeutiges Branding waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels im August 2026 noch nicht in jedem Punkt final dokumentiert.
Konkret ungeklärt ist etwa, was dann gilt, wenn ein FBA-Versandkarton weder ein Amazon-Logo noch dein eigenes Branding trägt. Das kann bei bestimmten Kategorien oder in bestimmten Lagerländern vorkommen. Ebenso ist noch nicht in jedem Land einheitlich kommuniziert, ab welchem genauen Datum die operative Umsetzung bei Amazon in der jeweiligen Landesorganisation vollständig greift, auch wenn der EU-weite Rechtsrahmen bereits gilt.
Wichtiger Hinweis zu diesem Artikel: Dieser Beitrag ist eine fundierte Einordnung auf Basis des aktuellen Kenntnisstands, keine Rechtsberatung. Rechtstexte wie die PPWR und ihre praktische Umsetzung durch Amazon können sich weiterentwickeln. Prüfe die für dich verbindlichen Details zusätzlich über Seller Central, deinen dualen System-Anbieter oder eine auf Verpackungsrecht spezialisierte Kanzlei, bevor du bestehende Registrierungen änderst oder kündigst. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald Amazon weitere operative Details veröffentlicht.
Die häufigsten Fehler, die Seller jetzt machen
Fehler 1: Die LUCID-Registrierung komplett kündigen. Deine Registrierung für Verkaufsverpackung und Umverpackung bleibt bestehen. Nur der FBA-Versandkarton mit Amazon-Branding ist betroffen. Eine vollständige Kündigung deiner Systembeteiligung wäre ein Compliance-Risiko für die Verpackungsanteile, die weiterhin in deiner Verantwortung liegen.
Fehler 2: Den Versandkarton weiterhin doppelt melden. Wenn du deine Meldemenge beim dualen System nicht anpasst, zahlst du für den FBA-Versandkarton weiter, obwohl Amazon die EPR-Pflicht bereits übernommen hat. Das kostet dich bares Geld, ohne dass es dir auffällt, weil die Jahresabrechnung meist erst deutlich später kommt.
Fehler 3: Die Änderung auf FBM-Bestellungen übertragen. Manche Seller gehen davon aus, die Entlastung gelte pauschal für alle ihre Amazon-Verkäufe. Bei FBM bleibst du vollständig für die Versandverpackung verantwortlich, weil du sie selbst auswählst.
Fehler 4: Verkaufsverpackung und Versandverpackung vermischen. Deine Produktverpackung, also die Schachtel oder Folie um dein Produkt selbst, ist von dieser Änderung nicht betroffen. Wer hier vorschnell Lizenzierungen reduziert, unterschätzt seine fortbestehende Pflicht als Hersteller dieser Verpackung.
Häufige Fragen zur PPWR bei Amazon FBA
Muss ich meine LUCID-Registrierung nach dem 12.08.2026 kündigen?
Nein. Deine Registrierung für Verkaufsverpackung und Umverpackung bleibt bestehen. Betroffen ist ausschließlich der FBA-Versandkarton mit Amazon-Branding.
Gilt die PPWR nur für Amazon-Seller, oder auch für andere Verkaufskanäle?
Die PPWR gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, also auch für Händler mit eigenem Onlineshop oder stationärem Geschäft. Nur die hier beschriebene Übernahme der Herstellerverantwortung für den Versandkarton durch Amazon ist FBA-spezifisch.
Gilt die Änderung auch für FBM-Versender?
Nein. Bei Eigenversand bestimmst du selbst die Versandverpackung und bleibst dafür vollständig in der Herstellerverantwortung, unabhängig vom Stichtag.
Was passiert, wenn der Versandkarton weder mein Logo noch das von Amazon trägt?
Dieser Fall ist aktuell noch nicht abschließend geklärt. Bis zur offiziellen Klarstellung durch Amazon solltest du deine bestehende Registrierung für diesen Kartontyp vorsichtshalber nicht kündigen.
Spare ich durch die Änderung wirklich Geld?
Ja, aber nur bei der Lizenzierung des Versandkartons selbst. Bei mittleren Bestellmengen bewegt sich die Einsparung häufig im dreistelligen Bereich pro Jahr, bei sehr großen Sellern entsprechend höher. Deine Kosten für Verkaufsverpackung und Umverpackung bleiben davon unberührt.
Muss ich als FBA-Seller aktiv etwas bei Amazon beantragen, um von der Regelung zu profitieren?
Nach aktuellem Stand nicht. Amazon übernimmt die EPR-Pflicht für den betroffenen Kartontyp automatisch. Deine aktive Aufgabe liegt darin, deine eigene Meldung beim dualen System entsprechend anzupassen, damit du nicht weiterhin für diesen Anteil zahlst.
So gehst du die nächsten Wochen konkret an
Beginne mit dem Vertragscheck bei deinem dualen System-Anbieter und kläre, wie der FBA-Versandkarton in deiner bisherigen Meldung ausgewiesen war. Passe deine Meldemenge für Zeiträume ab dem 12. August 2026 entsprechend an, damit du keine Doppelzahlung leistest. Prüfe parallel deine Registrierungen in allen EU-Zielmärkten, in denen du aktiv verkaufst, denn die grundsätzliche Pflicht zur Registrierung von Verkaufsverpackung und Umverpackung bleibt in jedem dieser Länder bestehen und wird durch die PPWR nicht vereinfacht.

Beobachte außerdem deine Seller-Central-Mitteilungen in den kommenden Wochen aktiv, da Amazon operative Details zur Umsetzung erfahrungsgemäß darüber kommuniziert und nicht zwingend per separater E-Mail. Wenn du über Pan-EU oder das European Fulfillment Network in mehreren Ländern lagerst, dokumentiere für dich, in welchem Lagerland welcher Kartontyp verwendet wird, um bei Rückfragen deines dualen System-Anbieters eine belastbare Grundlage zu haben.
Fazit zu PPWR und Amazon
Die PPWR hat für FBA-Seller eine sehr konkrete Verschiebung gebracht: Amazon übernimmt seit dem 12. August 2026 die Herstellerverantwortung für den eigenen, gebrandeten Versandkarton, während du für Verkaufsverpackung und Umverpackung unverändert selbst zuständig bleibst. Der praktische Hebel liegt für dich weniger im großen rechtlichen Rahmen als im kleinen, oft übersehenen Vertragscheck bei deinem dualen System, der verhindert, dass du für eine Leistung zahlst, die inzwischen Amazon übernimmt.
Wenn du unsicher bist, wie sich das konkret auf deine bestehende Lizenzierung auswirkt, oder Unterstützung bei der praktischen Einordnung für dein Sortiment und deine Zielmärkte brauchst, schauen wir uns das gerne gemeinsam mit dir an. Worauf es dabei grundsätzlich beim Auswählen einer Amazon-Agentur ankommt, haben wir separat zusammengefasst. Melde dich hier für ein unverbindliches Gespräch.